Viertes Corona Steuerhilfegesetz
Gesetzentwurf der Bundesregierung

Finanzverwaltung verlängert Sonderregelungen bis Ende 2022
Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind
Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.
Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.
Die anhaltenden Pandemie-bedingten Einschränkungen bedeuten für viele Branchen nach wie vor große Herausforderungen.
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hat in der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 2020/16 die Ergebnisse der Beratungen auf Bund-/Länderebene erörtert.
Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.
Besonders Soloselbständige sind von der Corona-Pandemie existenziell betroffen.
Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.
Nachdem Anträge auf die aktuelle Überbrückungshilfe III nunmehr gestellt werden können, wurden am 10.2.2021 auch die diesbezüglichen FAQ veröffentlicht.
Seitens der Bundesregierung wurden die Regelungen zur Überbrückungshilfe III nochmals verbessert.
Bund weitet Corona-Hilfe auf das neue Jahr aus
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie werden die sonst üblicherweise im Dezember stattfindenden Weihnachtsfeiern heuer weitestgehend ausfallen.
Ursprünglich war die Insolvenzantragspflicht mit dem COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG, BGBl 2020 S 569) bis 30.9.2020 generell weitestgehend ausgesetzt.
Sonderregelungen für pandemiebedingtes Arbeiten zu Hause
Für die Inanspruchnahme von Hilfen nach der Phase zwei wurden die Voraussetzungen und Bedingungen im Vergleich zur Phase eins gelockert.
Vereinfachte Antragsberechtigungen für Phase 2
Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in der Corona-Krise
Bundesarbeitsminister gibt neue Arbeitsschutzregeln heraus
Der ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %.
Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage
Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften
Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Der Bundesrat hat am 5.6.2020 das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ verabschiedet.
Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage
Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften
Neue Hilfen für Gastronomen und für Beschäftigte in Kurzarbeit
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen.
Liquiditätshilfen und alternative Finanzierungen
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
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