Kein grenzenloser Datenzugriff
Bundesfinanzhof entscheidet in einem aktuellen Urteil

Computerhardware und die zum Betrieb und zur Nutzung dieser Hardware erforderliche Software sind ein wesentlicher Bestandteil eines Homeoffice.
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie werden die sonst üblicherweise im Dezember stattfindenden Weihnachtsfeiern heuer weitestgehend ausfallen.
Umsatzsteuervorauszahlungen stellen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben i.S.d. § 11 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) dar.
Grundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.
Eine Rechtsanwalt-Partnerschaft machte Aufwendungen für Herrenabende als Betriebsausgabe geltend.
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